Kinderbetreuung und Bedarfsplanung im Kreisjugendamtsbezirk

Aus der Kategorie: Kitas & Schulen
Status: gestellt

Beschreibung

Eine flächendeckende und ausreichende Kinderbetreuung sowohl im U3- als auch im Ü3- Bereich ist von entscheidender Bedeutung sowohl für die Kinder als auch für die Eltern. Bezugnehmend auf die Darstellung der Versorgungsquote (TOP 6.1 JHA  am 11.03.2021) im U3/Ü3-Bereich und den daraus hervorgehenden fehlenden Kindergartenplätzen im Kindergartenjahr 2020/21 möchten wir  um die Beantwortung folgender Fragen bitten:

  1. Welche konkreten Maßnahmen werden unternommen, um das Defizit an Betreuungsplätzen (U2, U3 und Ü3) zu beheben?
  2. Inwieweit werden die bestehenden KiTa-Planungen im Hinblick auf neue Wohngebiete angepasst und die zusätzlichen Bedarfe verifiziert?
  3. Werden neue Baugebiete in  den einzelnen Kommunen  dem Kreisjugendamt frühzeitig mitgeteilt?
  4. Welche Grundstücke/Standorte sind derzeit für weitere KiTas geeignet und denkbar?
  5. Gibt es schon Verhandlungen mit Trägern für neue Kitas? Welche Träger wurden für weitere KiTas angesprochen?
  6. Wird  das gestärkte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern,  gegebenenfalls auch Kitas aus Nachbarkommunen zu besuchen, berücksichtigt? (vgl. §3 KiBiz)?
  7. Wie viele Klagen wegen des Rechtsanspruchs auf einen KiTa-Platz gab es für die KiTa-Jahre 2019/2020 und 2020/2021 im Kreis aufgelistet nach Kommunen, für die das Kreisjugendamt zuständig ist.
  8. Ab welchem Zeitpunkt ist bekannt, dass Kinder die KiTa zwecks Einschulung verlassen?
  9. Liegen dazu Zahlen für August 2022 schon vor? Wenn ja, bitten wir um eine Aufstellung eingeteilt nach Kommunen.

 

Dr. Sabrina Grübener / Paul Mank

Verlauf

  • 12.05.2021 Anfrage gestellt

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