Kinderbetreuung und Bedarfsplanung im Kreisjugendamtsbezirk
Beschreibung
Eine flächendeckende und ausreichende Kinderbetreuung sowohl im U3- als auch im Ü3- Bereich ist von entscheidender Bedeutung sowohl für die Kinder als auch für die Eltern. Bezugnehmend auf die Darstellung der Versorgungsquote (TOP 6.1 JHA am 11.03.2021) im U3/Ü3-Bereich und den daraus hervorgehenden fehlenden Kindergartenplätzen im Kindergartenjahr 2020/21 möchten wir um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
- Welche konkreten Maßnahmen werden unternommen, um das Defizit an Betreuungsplätzen (U2, U3 und Ü3) zu beheben?
- Inwieweit werden die bestehenden KiTa-Planungen im Hinblick auf neue Wohngebiete angepasst und die zusätzlichen Bedarfe verifiziert?
- Werden neue Baugebiete in den einzelnen Kommunen dem Kreisjugendamt frühzeitig mitgeteilt?
- Welche Grundstücke/Standorte sind derzeit für weitere KiTas geeignet und denkbar?
- Gibt es schon Verhandlungen mit Trägern für neue Kitas? Welche Träger wurden für weitere KiTas angesprochen?
- Wird das gestärkte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, gegebenenfalls auch Kitas aus Nachbarkommunen zu besuchen, berücksichtigt? (vgl. §3 KiBiz)?
- Wie viele Klagen wegen des Rechtsanspruchs auf einen KiTa-Platz gab es für die KiTa-Jahre 2019/2020 und 2020/2021 im Kreis aufgelistet nach Kommunen, für die das Kreisjugendamt zuständig ist.
- Ab welchem Zeitpunkt ist bekannt, dass Kinder die KiTa zwecks Einschulung verlassen?
- Liegen dazu Zahlen für August 2022 schon vor? Wenn ja, bitten wir um eine Aufstellung eingeteilt nach Kommunen.
Dr. Sabrina Grübener / Paul Mank
Verlauf
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12.05.2021 Anfrage gestellt