In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderung der Elternbeitragssatzung und die Befreiung von KiTa-Geschwisterkindern in der OGS diskutiert. Die Empfehlung an den Kreistag wurde in den Kreisausschuss vertagt. Die Verwaltung verwies in der Argumentation auf die Quersubventionierung im Bereich der OGS und schlug vor, diese zu beheben.
Wir bitten in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses um Beantwortung folgender Fragen im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Änderung Richtlinien von Elternbeiträgen für OGS“:
- Wie viele Familien betrifft diese Regelung im Kreis Heinsberg?
- Welche freiwilligen Leistungen – neben der Geschwisterkindererstattung – wurden im Bereich des Kreisjugendamtes in den letzten 5 Jahren übernommen?
- Welche Beträge wurden an die Kommunen ausgezahlt (bitte differenziert nach einzelnen Kommunen)?
- Ist eine Quersubventionierung von anderen Leistungen des Jugendamtes ausgeschlossen?
- Wie sieht die Staffelung der OGS-Beiträge nach Einkommen (Elternbeitragstabelle) der Kommunen im Kreisjugendamtsbezirk aus? Wie sieht diese Staffelung nach Einkommen in den Kommunen des Kreises mit eigenem städt. Jugendamt aus? Wie sind die OGS-Beiträge nach Einkommen in den anliegenden Kreisen/Städten (MG, Kreis Düren und Viersen, Städteregion/Stadt Aachen) gestaffelt?
- Wir bitten um eine Beispielrechnung zur monatlichen bzw. jährlichen Mehrbelastung ohne Geschwisterkindererstattung bei einer Familie…
- a. …in der Gemeinde Waldfeucht, bei der beide Elternteile erwerbstätig mit einem jährl. Einkommen von 80.000€ sind und jeweils ein Kind die OGS und die KiTa besucht.
b. …in der Stadt Wegberg, bei der ein Elternteil erwerbstätig mit einem jährl. Einkommen von 65.000€ ist und zwei Kinder die OGS besuchen und eins die KiTa besucht.
c. …in der Stadt Übach-Palenberg, bei der ein Elternteil erwerbstätig mit einem jährl. Einkommen von 40.000€ ist und jeweils ein Kind die OGS und die KiTa besucht.