Antrag: Fördermittel für PV-Anlagen
Beschreibung
Antrag
Für die lange geplante Errichtung der PV-Anlagen auf dem Dach der Rurtalschule und dem Berufskolleg Erkelenz wurde im letzten Jahr die Antragsfrist für Fördermittel des Bundes knapp verpasst. Nun müssten erhebliche Haushaltsmittel für den Bau verwendet werden.
Um den Einsatz von Photovoltaik (PV) zu beschleunigen, hat das NRW-Wirtschaftsministe-rium ab Februar spezielle Förderprogramme für Kommunen im Rheinischen Revier für kommunale Gebäude aufgelegt.
Gefördert werden PV-Dachanlagen sowie PV-Systeme mit Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch. Batteriespeicher allein sind nicht förderfähig. Die prognostizierte Eigenverbrauchsquote muss bei mindestens 80 Prozent liegen. Die Förderquote beläuft sich auf regulär bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 350.000 Euro pro System bzw. Gebäude.
Da für die Rurtalschule und das BK Erkelenz zum Ende 2023 keine Förderanträge mehr gestellt werden konnten, bietet sich nun mit dem neuen Förderinstrument die Möglichkeit, Landesmittel in Höhe von 95 Prozent zu erhalten.
Gefördert werden außerdem Planungsvorhaben zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise im Rheinischen Revier. Die Förderquote liegt regulär bei bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Förderhöchstgrenze bei 35.000 Euro.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis beantragt beim Land NRW Fördermittel für PV-Anlagen auf der Rurtalschule und auf dem Berufskolleg Erkelenz.
Die Verwaltung prüft ferner, welche weiteren Liegenschaften und Gebäude für den
förderfähigen Bau von PV-Anlagen in Frage kommen und stellt durch rechtzeitige Planung sicher, dass auch hierfür Fördermittel beantragt werden können.
Historie
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07.02.2024 Antrag gestellt