Antrag: Kahlschlag auf 600 m2 in Wassenberg ist erlaubt
Ein privater Waldbesitzer darf nach den rechtlichen Bestimmungen des Bundeswald- bzw. des Landesforstgesetzes NRW Kahlhiebe bis zu 20.000 m2 genehmigungsfrei durchführen und das an 365 Tagen im Jahr.
Kaum vorstellbar, da doch das Schneiden privater Hecken und das Fällen eines einzelnen Baumes, außerhalb des Waldes in der Zeit vom 1.März bis zum 30.September gem. BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz – § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen) verboten ist.
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Historie
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31.03.2026 Anfrage beantwortet