Gemeinsamer Antrag gemäß § 5 der GeschO zur Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 03.09.2026
Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
beantragen die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN:
Die Verwaltung in ihrer Funktion als untere Naturschutzbehörde wird beauftragt,
ein wirksames Management zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse im Sinne
von Artikel 19 der EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten zu
etablieren und umzusetzen.
Dieses Management sollte u.a. folgende Punkte beinhalten:
1. Die Organisation der Nestentfernung durch geeignete fachkundige Personen
unter Sicherstellung eines lückenlosen gesetzlichenUnfallversicherungsschutzes.
2. Die Einrichtung eines kreisweiten Melde- und Informationswesens zur
Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Nestentferner.
Hierzu gehören insbesondere die Benennung einer zentralen Ansprechstelle
sowie die Bereitstellung und Weitergabe fachlicher Informationen und aktueller
Handlungsempfehlungen.
3. Die Einrichtung eines Runden Tisches, an dem die kreisangehörigen
Kommunen sowie weitere beteiligte Akteure regelmäßig das gemeinsame
Vorgehen bei der Bekämpfung der Asiatischen Hornisse abstimmen,
Erfahrungen austauschen und einheitliche Verfahrensweisen entwickeln.
Begründung:
Die Umstufung von Artikel 16 zu Artikel 19 bedeutet, dass die invasive Art als etabliert
eingestuft wird und das Ziel nicht mehr deren vollständige Tilgung ist.
Ein Mitgliedstaat muss dann gemäß Artikel 19 der EU-Verordnung Nr. 1143/2014
Managementmaßnahmen gegen die invasive Art aufweisen, damit deren
Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen
Ökosystemdienstleistungen sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit
oder die Wirtschaft minimiert werden.
Mit der Umstufung kommt dem Kreis als zuständige untere Naturschutzbehörde die
Aufgabe zu, die naturschutzrechtlichen Managementmaßnahmen umzusetzen.
Die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse hängt jedoch derzeit vom Engagement und
von der proaktiven Koordination ehrenamtlicher Akteure ab.
Diese setzen sich bei der Entfernung von Nestern, durch das Arbeiten in großer Höhe,
den Einsatz spezieller Geräte und dem Risiko von Stichverletzungen erheblichen
Gefahren für Leib und Leben aus.
Auf den bestehenden Handlungsbedarf haben das Velutina-Netzwerk Niederrhein
e.V., der Nabu Selfkant sowie Imkerinnen und Imker in einer gemeinsamen
Stellungnahme hingewiesen.
Die Entfernung von Nestern der Velutina erfordert nicht nur eine fachliche
Qualifikation, sondern auch einen angemessenen Versicherungsschutz der
handelnden Personen.
Da die Landesregierung auf die „Kleine Anfrage“ der SPD (Drucksache 18/20054)
bestätigt hat, dass ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz durch behördliche
Beauftragung realisierbar ist, soll der Kreis diese Möglichkeit nutzen und qualifizierte
Personen beauftragen.
Den kompletten Antrag findet man hier: