Antrag: Antwort: Trinkwasserqualitat und Nitratbelastung des Trinkwassers

Aus der Kategorie: Klima- & Umweltschutz
Status: gestellt

Beschreibung

1. Wie hoch sind die Nitratbelastungen im Trinkwasser der Wasserwerke im Kreis Heinsberg?

Antwort:

Die durchschnittlichen Nitratwerte im Trinkwasser der einzelnen Wassergewinnungsanlagen
im Kreis sind wie folgt:

Wassergewinnung Gangelt: 17,0 mg/l
Wassergewinnung Heinsberg: 5,6meg/l
Wassergewinnung Waldfeucht: 19,0 mg/I
Wassergewinnung Uevekoven (KWW): 14,0 mg/I
Wassergewinnung Arsbeck (KWW): <0,5 mg/I
Wassergewinnung Wassenberg (KWW): 21,0 mg/l
Wassergewinnung Erkelenz (KWW): 24,0 mg/l
Wassergewinnung Holzweiler (KWW): 0,53 meg/|

2. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Senkung des Nitratgehaltes auf unter 50 mg/I im Kreiswasserwerk?

Antwort:

Da der gesetzlich festgelegte Grenzwert von 50 mg/l ohne Aufbereitungsmaßnahmen eingehalten werden kann, sind Kostenkalkulationen im Zusammenhang mit der Senkung des Nitratgehaltes nicht vorhanden, da nicht erforderlich.

3. Wie hoch belaufen sich perspektivisch die Kosten für die Senkung des Nitratgehaltes im Kreiswasserwerk auf deutlich unter 3,87 mg/l?

Antwort:

Da der gesetzlich festgelegte Grenzwert von 50 mg/l ohne Einsatz von Aufbereitungsmaßnahmen problemlos und weit darunter eingehalten wird, existieren weder Plane noch Kalkulationsszenarien mit dem Ziel einer Absenkung des Nitratgehaltes auf höchstens 3,87 mg/I. Kenntnisse Uber mögliche Kosten im Hinblick auf dieses Ziel liegen nicht vor, da bisher nicht die Notwendigkeit für eine Berechnung bestand. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass durch den natürlichen Stickstoffzyklus auch Regenwasser mit einem Nitratgehalt von 5-10 mg/l. belastet sein kann. Sollte tatsachlich eine Absenkung des Nitratgehaltes auf unter 3,87 mg/l gesetzlich vorgeschrieben werden, könnte nahezu kein Wasserversorger mehr ohne Aufbereitung gesetzeskonformes. Trinkwasser liefern und die Kosten für Trinkwasser wurden entsprechend ansteigen.

4. Welche Verfahren kommen bei der Senkung des Nitratwertes zum Einsatz?

Antwort:

In den Wasserwerken im Kreis Heinsberg kommen keine Aufbereitungsverfahren zur Nitratentfernung zum Einsatz, da der Grenzwert gemäß Trinkwasserverordnung durchgehend eingehalten wird. Verfügbare geeignete Verfahren waren lonenaustauschverfahren, Umkehrosmoseverfahren, Nanofiltrationsverfahren und Denitrifikationsverfahren. Details zu den einzelnen Verfahren können vom Gesundheitsamt nicht geliefert werden. Bei allen Aufbereitungsverfahren sind aufwendige Nachaufbereitungsstufen notwendig. Eine Aktivkohlefilteranlage, wie sie z. B. in Gangelt zur PFAS-Filtration verwendet wird, ist nicht zur Nitratentfernung aus Wasser geeignet.

 

5. Inwieweit ist mit einer mehr als inflationsbedingten Steigerung des Aufwands und der Kosten für die Senkung des Nitratgehaltes im Trinkwasser zu Lasten der Gebührenzahler*innen beim Kreiswasserwerk zu rechnen?

Antwort:

Da der gesetzliche Grenzwert von 50 mg/l Nitrat im Trinkwasser eingehalten wird, entstehen keine zusätzlichen Kosten und eine Absenkung des Nitratgehalts im zur Verfügung gestellten Trinkwasser ist nicht erforderlich. Welche Kosten entständen, um den Nitratwert auf einen Wert von unter 3,87 mg/I zu reduzieren, ist mit den vorhandenen Kenntnissen nicht beurteilbar und könnte ggf. im Rahmen einer wissenschaftlichen Auftragsarbeit beurteilt werden.

Historie

  • 31.01.2025 Antrag gestellt
  • 12.02.2025 Antrag beantwortet

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