Antrag: Aufbau eines Mehrwegsystems für nachhaltige Kreiswirtschaft

Aus der Kategorie: Klima- & Umweltschutz
Status: gestellt

Beschreibung

Damit die Einführung der Mehrwegpflicht für die Gastronomie zum 1.1.2023 von den Unternehmen im Kreis Heinsberg erfolgreich umgesetzt werden konnte, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Ausschusssitzung vom 18.11.2021 den Aufbau eines einheitlichen Mehrwegssystems für den Kreis Heinsberg beantragt. Seitens der Mehrheitsfraktion und der Verwaltung wurde dies als überflüssig erachtet und abgelehnt.

 

Wie aus der Beantwortung unserer Anfrage nach Inkrafttreten der Mehrwegpflicht am 24.01.2023 hervorgeht, war der Kreisverwaltung nicht einmal die Anzahl der Betriebe bekannt, für deren Überwachung sie seitdem zuständig ist und bei denen sie bis dahin auch keine stichprobenhafte Kontrollen durchführte.

Der Kreis hat sich in seiner Nachhaltigkeitsstrategie dazu verpflichtet, “im Rahmen von innovativen und kreislauforientierten Methoden für den Schutz und die Bewahrung der Ressourcen für die jetzige und die zukünftigen Generationen” aktiv einzusetzen. Ferner heißt es: “Bis zum Jahr 2026 wird das Abfallaufkommen im Kreisgebiet, insbesondere in Bezug auf die Restmülltonne und auf Verpackungsabfälle um mindestens 10 % reduziert.”

Trotz dieser ausdrücklichen eigenen Ziele ist nicht einmal erkennbar, wie der Kreis seinen gesetzlichen Kontrollpflichten nachkommt. Insofern verwundert es nicht, dass es dem Antragssteller trotz regelmäßiger Bemühungen seit 2023 nicht gelungen ist, Essen im Mehrwegbehälter im Kreis Heinsberg käuflich zu erwerben. Dies ist leicht mit einem kleinen Selbstversuch in der App eines beliebigen Lieferdienstes zu verifizieren.

Gespräche mit Gastronomen zu den Ursachen hierfür identifizieren als einen Hauptgrund das Fehlen eines einheitlichen Mehrwegsystems im Kreis Heinsberg, was es unattraktiv bzw. umständlich und unnötig aufwändig für Gastronomen und ihre Kunden macht, Mehrweggefäße zu benutzen. Diese Variation des Henne-Ei-Problems ließe sich wie in anderen Kreisen auch durchbrechen, wenn z.B. der Kreis als neutraler Akteur die Einführung eines solchen einheitlichen Systems intiiert.

Neben diesem absehbaren Sachverhalt verstärkt die Ausweitung der Mehrwegpflicht auf weitere Materialien möglicherweise schon rein quantitativ ab 2025 den Handlungsbedarf, zu einer funktionierenden Mehrweglösung für Essen und Getränke im Kreis Heinsberg zu kommen.

Besorgnis erregend ist ferner die Aufnahme von PFAS durch die Beschichtung von Essensverpackungen. Dieses Problem scheint sich durch den Versuch auszuweiten, auf Kunststoffe bei der Verpackung von Essen aus Imagegründen oder zur Vermeidung der Mehrwegpficht zu verzichten und diese durch vermeintlich nachhaltigere Stoffe zu ersetzen, z.B. Papier, Pappe oder andere nachwachsende Rohstoffe, die mit PFAS wasser- und fettabweisend gemacht werden. In einer Kurzstudie des BUND wurden in allen untersuchten 42 Verpackungen Spuren von PFAS gefunden und 32 von 42 Verpackungen wurden zweifellos mit PFAS beschichtet. Eine Lösung auf EU-Ebene steht aus.

Von gastronomischer Seite wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Kosten für Einwegverpackungen wegen der sprunghaft gestiegenen Materialpreise für Aluminium, Kunststoff, Papier usw. teilweise um ein Mehrfaches gestiegen sind. Wegen der hohen Inflation der vergangenen zwei Jahre und der hohen Preissensibilität der Verbraucher ist es den Gastronomen aber kaum möglich, diese Kostensteigerungen weiterzugeben.

 

Im Sinne von Mensch, Umwelt und Wirtschaft halten wir es für mehr denn je geboten, zu einer tragfähigen Lösung für den Kreis Heinsberg zu kommen und wiederholen unseren Antrag von 2021:

Der Kreis Heinsberg ergreift geeignete Maßnahmen, um den Aufbau eines Mehrwegsystems für Speisen, Getränke und Lebensmittel im Kreis Heinsberg oder darüber hinaus zu unterstützen und geht zu diesem Zweck u.a. initiativ auf alle in Frage kommenden Akteure wie Handel, Gastronomiebetriebe, WFG etc. zu.

Historie

  • 01.04.2024 Antrag gestellt

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