Antrag: Antwort: Ausbau der Erneuerbaren Energien zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes bzw. der Nachhaltigkeitsstrategie
Beschreibung
Bereits 2017 hat der Kreistag in seinem Klimaschutzkonzept die Erstellung eines „Strategiekonzeptes Erneuerbare Energien“ beschlossen. In der vom Kreistag 2023 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie wird dies weiter konkretisiert und ein Ausbau der Erneuerbaren Energien im Bereich Strom auf mehr als 100 Prozent des Eigenverbrauchs bis 2030 als Ziel definiert.
Seit 2017 sind keinerlei Maßnahmen des Kreises zur Erreichung beider Ziele erkennbar. Als Begründung hierfür und für die Ablehnung, einen Referenten hierzu in den Umweltausschuss einzuladen, führt die Verwaltung zum einen ein Gespräch in 2020 mit „allen relevanten Energieversorgungsunternehmen“ an, die kein Strategiekonzept Erneuerbare Energien des Kreises wollten. Zum anderen gab es in sieben Jahren noch ein weiteres Gespräch im Jahre 2023, worin die leitenden Baubeamten der Kommunen eine Erhebung der Ausbaupotenziale durch den Kreis bzw. generell ein übergeordnetes Vorgehen des Kreises nicht wünschten.
Die Untätigkeit der Verwaltung und die Begründung hierfür werfen viele Fragen auf, um deren Beantwortung wir hiermit bitten.
Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage verweigert die Verwaltung die Umsetzung eines Kreistagsbeschlussses mit Verweis auf negative Stellungnahmen Dritter?
2. Mit welchen „relevanten Energieversorgungsunternehmen“ wurde das von der Verwaltung erwähnte Gespräch geführt?
3. Was veranlasst die Verwaltung zu der offenkundigen Annahme, dass privatwirtschaftliche Akteure sich in gleicher Weise dem übergeordneten Ziel des Kreises verpflichtet fühlen?
4. Warum wurden keine weiteren Akteure z.B. aus der Zivilgesellschaft eingeladen?
Antworten zu Fragen 1 bis 4:
Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet.
Der Maßnahmenkatalog des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes wurde in den Jahren 2016 und 2017 erarbeitet, das Konzept wurde 2018 beschlossen. Nachdem eine Klimaschutzmanagerin eingestellt werden konnte und somit weitere Maßnahmen angegangen werden konnten, waren die Sachstände in manchen Bereichen, so für die Maßnahme des Strategiekonzeptes Erneuerbare Energien, bereits weiter fortgeschritten. Die Kreisverwaltung hat sich auch dieser Maßnahme angenommen, wie in der Beantwortung des Antrages vom 23.01.2024 erläutert. Bei den relevanten Energieversorgungsunternehmen handelt es sich um Unternehmen, deren Geschäftsfeld sich u.a. auf das Gebiet des Kreises Heinsberg erstreckt. Hierbei handelt es sich um die NEW Re und NEW Energie, die Alliander Netz Heinsberg GmbH, die WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH sowie die EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH, die ihr Geschäftsfeld u.a. auf dem Gebiet des Kreises Heinsberg haben und der Einladung gefolgt sind. Ebenso war, wie in der Beantwortung des Antrages vom 23.01.2024 hingewiesen, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH Teilnehmer der Besprechung.
Diese für eine Konzepterstellung zwingend notwendigen Energieversorger teilten bei der Besprechung im Jahr 2020 mit, dass eine neue Studie nicht zweckmäßig ist, da bereits notwendige Informationen zusammengestellt worden sind, u.a. mit Verweis auf das LANUV. Die Erstellung eines weiteren Konzeptes wurde als weniger zielführend erachtet. Die erwähnten privatwirtschaftlich orientierten Unternehmen weisen eine fachliche Expertise auf, die andere Akteure der Zivilgesellschaft, wie aus Verwaltung und Politik, naturgemäß nicht vorweisen können. Bei den o.g. Energieversorgungsunternehmen handelt es sich bereits um Akteure der Zivilgesellschaft. Bei einer konkreten Konzepterstellung wären weitere Akteure hinzugezogen worden.
5. Welche konkreten Teilziele für welche Energieträger hat sich die Verwaltung zur Erreichung des Ziels von 100 Prozent + x erneuerbaren Stroms bis 2030 gesteckt, ausgehend von derzeit 39,1 Prozent?
6. Welche nach eigenem Bekunden bereits eingeleiteten konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um das Erreichen des o.g. Ziels sicherzustellen?
7. Mit welchen weiteren zukünftigen und konkreten Maßnahmen, die die Verwaltung angekündigt hat, stellt die Verwaltung die Erreichung des o.g. Ziels sicher?
Antworten zu Fragen 5 bis 7:
Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Laut CO2-Bilanz des Kreises Heinsberg für das Jahr 2021 beträgt der Anteil erneuerbaren Stroms 58,3 %. Entsprechende Daten werden u.a. direkt von den o.g. Energieversorgungsun- ternehmen zur Verfügung gestellt, während es sich bei den angeführten Daten des LANUV um Schätzwerte handelt. Auch wenn diese Zahlen voneinander abweichen, so ist dennoch weiterer Handlungsbedarf erkennbar.
Die kreiseigenen Liegenschaften werden gemäß Zusatzvereinbarung mit dem Stromlieferanten seit 2019 (belegt mittels Herkunftsnachweis auf Grundlage des Artikels 15 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie) mit 100 % Ökostrom beliefert. Die gesetzlich vorgeschriebene Entwertung der Ökostrom-Herkunftsnachweise wird über das Register des Umweltbundesamtes (HKNR) durchgeführt und bestätigt. Weiterhin hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren, dort wo es möglich war, PV-Anlagen auf kreiseigenen Gebäuden installiert. Zu nennen sind hier exemplarisch der Kreisbauhof als auch Gebäude auf den Deponien. Zudem ist perspektivisch die Installation von PV-Anlagen auf dem Deponiekörper in Wassenberg-Rothenbach angedacht. Der Themenbereich Wasserstoff wird ebenfalls weiter begleitet. Der Ausbau erneuerbaren Stromes im Kreisgebiet obliegt den o.g. Energieversorgungsunternehmen, die dies in eigener Zuständigkeit betreiben. Antworten hierzu sind bei den entsprechenden Unternehmen zu erfragen.
Ergänzung:
Die geplante Freiflächen-PV-Anlage auf der Deponie Rothenbach wird in der Lage sein, ca. 17 MW grünen Strom zu erzeugen. Zum Bau und Betrieb der PV-Anlage als auch zur Vermarktung des erzeugten Stroms wird eine Zusammenarbeit mit der NEW Re als auch mit der BMR angestrebt. Eine Deponiefläche von 15 ha soll dabei an eine noch zu gründende Projektgesellschaft mit der NEW Re GmbH verpachtet werden, 9 ha der Deponiefläche an eine weitere noch zu gründende Projektgesellschaft mit der BMR. Der auf der letztgenannten Fläche erzeugte Strom soll dem Aufbau einer regionalen Grünstromerzeugung zum Betrieb von Elektrolyseuren und damit der Erzeugung von grünem Wasserstoff dienen. Derzeit werden die Gesellschaftsvertragsentwürfe und die Finanzierung zwischen den Projektpartnern abgestimmt. Eine Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien ist für den ersten Sitzungsblock nach den Sommerferien vorgesehen.
Historie
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10.05.2025 Antrag gestellt
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28.05.2025 Antrag beantwortet