Antrag: Ausbau der Erneuerbaren Energien zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes bzw. der Nachhaltigkeitsstrategie

Aus der Kategorie: Klimaschutz
Status: gestellt

Beschreibung

Bereits 2017 hat der Kreistag in seinem Klimaschutzkonzept die Erstellung eines „Strategiekonzeptes Erneuerbare Energien“ beschlossen. In der vom Kreistag 2023 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie wird dies weiter konkretisiert und ein Ausbau der Erneuerbaren Energien im Bereich Strom auf mehr als 100 Prozent des Eigenverbrauchs bis 2030 als Ziel definiert.
Seit 2017 sind keinerlei Maßnahmen des Kreises zur Erreichung beider Ziele erkennbar. Als Begründung hierfür und für die Ablehnung, einen Referenten hierzu in den Umweltausschuss einzuladen, führt die Verwaltung zum einen ein Gespräch in 2020 mit „allen relevanten Energieversorgungsunternehmen“ an, die kein Strategiekonzept Erneuerbare Energien des Kreises wollten. Zum anderen gab es in sieben Jahren noch ein weiteres Gespräch im Jahre 2023, worin die leitenden Baubeamten der Kommunen eine Erhebung der Ausbaupotenziale durch den Kreis bzw. generell ein übergeordnetes Vorgehen des Kreises nicht wünschten.

Die Untätigkeit der Verwaltung und die Begründung hierfür werfen viele Fragen auf, um deren Beantwortung wir hiermit bitten:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage verweigert die Verwaltung die Umsetzung eines Kreistagsbeschlussses mit Verweis auf negative Stellungnahmen Dritter?
2. Mit welchen „relevanten Energieversorgungsunternehmen“ wurde das von der Verwaltung erwähnte Gespräch geführt?
3. Was veranlasst die Verwaltung zu der offenkundigen Annahme, dass privatwirtschaftliche Akteure sich in gleicher Weise dem übergeordneten Ziel des Kreises verpflichtet fühlen?
4. Warum wurden keine weiteren Akteure z.B. aus der Zivilgesellschaft eingeladen?
5. Welche konkreten Teilziele für welche Energieträger hat sich die Verwaltung zur Erreichung des Ziels von 100 Prozent + x erneuerbaren Stroms bis 2030 gesteckt, ausgehend von derzeit 39,1 Prozent?
6. Welche nach eigenem Bekunden bereits eingeleiteten konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um das Erreichen des o.g. Ziels sicherzustellen?
7. Mit welchen weiteren zukünftigen und konkreten Maßnahmen, die die Verwaltung angekündigt hat, stellt die Verwaltung die Erreichung des o.g. Ziels sicher?

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