Antrag: Fahrradschutzstreifen auf Kreisstraßen
Beschreibung
Der Kreis hat sich u. a. im GNK-Konzept verpflichtet, den Radverkehr intensiver zu unterstützen und den Ausbau von Wegen voranzutreiben. Jedoch gibt es noch immer Kreisstraßen, die ohne Radwege sind und vorerst auch bleiben. Zum Teil liegt es an fehlender Fläche oder an langwierigen und schwierigen Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern. Ein Radweg an der K 5 von Haaren nach Waldfeuchtwurde erst gar nicht in Betracht gezogen. Der fehlende Radweg an der K 4 zwischen Hontem und Waldfeucht stellt jedoch eine große Gefahr dar, wie Unfälle belegen. Pläne für einen Radweg konnten bisher aus unterschiedlichen Gründen nicht umgesetzt werden.
Wo eine separate Führung des Radverkehrs aber kurz- oder mittelfristig nicht möglich ist, könnten für eine Übergangszeit Schutzstreifen für Fahrräder geschaffen werden. Da diese Schutzstreifen nun auch außerorts erlaubt sind, könnte damit die Verkehrssicherheit von Radfahrer*innen erhöht werden. Dem Kraftverkehr wird signalisiert, dass hier Radfahrende unterwegs sind.
Wir beantragen daher:
Die Verwaltung des Kreises Heinsberg berichtet, an welchen Kreisstraßen auf absehbare Zeit kein Radweg gebaut werden kann und aus welchen Gründen. Sie wird beauftragt, zu prüfen, welche Kreisstraßen ohne Radweg für die Fahrradschutzstreifen in Betracht kommen.