Antrag: Kommunales Energiemanagement einführen

Aus der Kategorie: Klimaschutz
Status: gestellt

Beschreibung

Zentrale Prämisse eines kommunalen Energiemanagements (KEM) ist die Energieeffizienz, also die Bereitstellung von Wärme, Strom und Wasser in der erforderlichen Qualität, zur richtigen Zeit sowie unter möglichst geringem Einsatz von Energie und Kosten. Neben der Kostenreduzierung ist ein professionell etabliertes KEM damit auch die wirtschaftlichste Art, Klimaschutz in öffentlichen Gebäuden zu betreiben. Das KEM beinhaltet u.a. eine kontinuierliche und automatisierte Verbrauchserfassung und -auswertung, kontinuierliche Überwachung des Anlagenbetriebes, Planung und Umsetzung von organisatorischen und investiven Energiesparmaßnahmen, Definition von Zielen, Zuständigkeiten, Abläufen und Ressourcen sowie eine stetige Erfolgskontrolle und Prozessoptimierung. Die mit der Einführung des KEM verbundenen Sach-kosten werden durch Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie (01.01.2022) des Bundesumwelt-ministeriums mit einer Förderquote von 90 % unterstützt.

Die Einführung eines Energiemanagementsystems hilft, Energieverbrauch und Energiekosten sowie Umweltbelastungen (u.a. CO2) beim Betrieb der kreiseigenen Gebäude zu reduzieren, Energieeinsparpotenziale zu identifizieren und diese zu steigern. Im ersten Schritt werden die Energieströme erfasst und analysiert, darauf aufbauend dann Verbesserungsideen erarbeitet, auf Wirtschaftlichkeit bewertet und anschließend umgesetzt. Maßgebend hierfür ist die Norm ISO 50001. Nach dieser arbeiten alle Energiemanagement-systeme.

 

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Einführung eines Energiemanagementsystems auf der Basis „Kommunales Energiemanagementsystem (KEM)“ für die kreiseigenen Liegenschaften zu erarbeiten. Dieses Konzept soll als Entscheidungsgrundlage dienen, um ein Energiemanagementsystem einzuführen.

Historie

  • 23.01.2024 Antrag gestellt

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