Antrag: Mehrwegpflicht

Aus der Kategorie: Allgemeines
Status: gestellt

Beschreibung

Am 1.1.23 ist die Mehrwegpflicht für Einwegkunststoff-Lebensmittelverpackungen in Kraft getreten. Diese gilt für Betriebe, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen oder zur Lieferung anbieten. Damit sollen Verbrauch und Abfälle aus Einwegverpackungen reduziert werden.

Das Anbieten von Einwegkunststoffverpackungen für beispielsweise Restaurants, Imbissläden oder Bäckereien bleibt zwar erlaubt, es muss aber zusätzlich und ohne Aufpreis eine Mehrwegalternative angeboten werden. Dies gilt für Betriebe mit mehr als 80 qm Verkaufsfläche oder mehr als fünf Arbeiternehmer*innen (Vollzeitäquivalente). Bei Kleinbetrieben muss den Kund*innen ermöglicht werden, mitgebrachte Mehrwegverpackungen  zu befüllen.

Die Kontrolle der Betriebe obliegt den Kreisen bzw. kreisfreien Städten.

Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Betriebe im Kreis Heinsberg, die Essen/Getränke zum Mitnehmen anbieten, sind von der Regelung betroffen, weil sie mehr als 80 qm Fläche oder mehr als 5 Beschäftigte haben?
  2. Wie viele von diesen Betrieben im Kreisgebiet haben weniger als 80 qm Verkaufsfläche und weniger als fünf Beschäftigte?
  3. Wurden bereits Stichproben durchgeführt und wie wird geprüft?
  4. Falls nein: Wann sollen die ersten betroffenen Betriebe auf Einhaltung dieser neuen Regelung überprüft werden?

Historie

  • 18.01.2023 Anfrage gestellt

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