Antrag: Widerspruchsbeirat

Aus der Kategorie: Allgemeines
Status: gestellt

Beschreibung

Nach der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen wurde den Ausschussmitgliedern der Bericht über den Entfall des Widerspruchsbeirates zugestellt. Der Kreis Heinsberg hat damit auf eine Gesetzesänderung zum 1.1.2022 reagiert mit der dieser Beirat entfallen kann.

Wir monieren an dieser Stelle die Vorgehensweise der Verwaltung. Der Entfall hätte im Ausschuss diskutiert  und danach darüber abgestimmt werden müssen.

Auch inhaltlich halten wir die Abschaffung dieses Beirats für unsozial und äußerst fragwürdig. In den Gesprächen mit den sozial erfahrenen Menschen der von Ihnen aufgeführten Institutionen konnten wir erfahren, dass die Zusammenarbeit mit der Verwaltung gut und vertrauenswürdig war und die Verwaltung in den zu verhandelnden Fällen meist ihren Ermessenspielraum wahrgenommen hat im Sinne der Klient*innen und es oft zur Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen kam.  Aber es gab auch Teilabänderungen und wohl auch ganz selten – wie im Bericht aufgeführt – mal eine Ablehnung.

Die einzelnen Diskussionen um solche Fälle sind hilfreich, um besondere Härten abzuwenden und zu vermeiden, sei es durch ein nochmal zu führendes Gespräch oder die Fragen der ehrenamtlichen Gremienmitglieder danach, ob der Mensch die Bescheide eigentlich verstanden hat; ist hier vielleicht ein Hausbesuch hilfreich, gibt es evtl. ein anderes Entgegenkommen, das vorher noch niemandem eingefallen ist?

In diesen Härtefällen fungiert der Beirat als Kontrollorgan, um Handlungen der Sachbearbeiter*innen des Sozialamtes zu hinterfragen – dies nicht im Sinne von Kritik oder Misstrauen, sondern im Sinne einer 2. Möglichkeit, den Fall evtl. ohne weitere Kosten zu beenden, indem die Klientin/der Klient überzeugt wird.

Der Widerspruchsbeirat als  eine ´Hürde´, die vor dem Sozialgericht errichtet wurde, ist wichtig. Die im Sozialbereich erfahrenen Menschen können mitdiskutieren und um eine Lösung ringen, die am Ende dem Gericht und auch der Verwaltung im Nachhinein Zeit und Kosten erspart und auch den Klient*innen noch einmal eine Chance gibt, gehört zu werden.

Die Erfahrungen können für zukünftige Fälle genutzt werden.

Daher beantragen wir:

Der Widerspruchsbeirat wird wieder eingerichtet und tagt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich.

Historie

  • 11.02.2022 Antrag gestellt

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